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Der Weg zum Führerschein
Um einen Lernfahrausweis beantragen zu können, musst Du folgende Bestimmungen erfüllen:
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gesetzliches Mindestalter: 18 Jahre
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absolvierter Nothelferkurs (der Nothelferausweis darf nicht älter
als 6 Jahre sein!) Nothelferkurs hier!
Wenn Du diese Bestimmungen erfüllst hast, musst du wie folgt vorgehen:
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Gesuch für einen Lernfahrausweis stellen beim Strassenverkehrsamt in
Deinem Wohnortkanton. Für die erstmalige Identifikation wird eine
Gebühr von Fr. 15.00 erhoben.
Theorieprüfungstermin
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Der Sehtest muss vom Optiker auf dem besagten Gesuch ausgefüllt werden. Dieser ist 2 Jahre gültig. Mehr Informationen: www.stva.tg.ch
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Nach dem Einreichen des vollständig ausgefüllten Formulars "Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises" erhälst Du vom Strassenverkehrsamt innert 10 Tagen die Anmeldekarte zur theoretischen Führerprüfung.
Theorieprüfung
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Bei der Basistheorieprüfung sind 50 Fragen zu lösen. Zu jeder Frage gibt es eine, teilweise auch zwei richtige Antworten. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn bei einem Maximum von 140 Punkten deren 126 erreicht werden.
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Demoversion Theorieprüfung: www.asa.ch
Lernfahrausweis
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Nach der bestandenen Theorieprüfung wird Dir sofort der Lernfahrausweis zugeschickt
Praktische Ausbildung
- Jetzt kann es losgehen mit dem Fahren!
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